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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0691,
Krankenversicherungsgesetz |
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auch die Hilfskassengesetze (s. d.), insbesondere jedoch das Reichsgesetz vom 15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, welches durch die Novelle vom 10. April 1892 auch offiziell diesen Titel erhalten hat.
Bestimmte
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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Krankenversicherung der Arbeiter; das Gesetz vom 1. Juli 1883, betreffend insbesondere den Gewerbebetrieb im Umherziehen; das Gesetz vom 13. Mai 1884, betreffend die Anfertigung von Zündhölzern; das Gesetz vom 1. Juni 1884, betreffend die Abänderung
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Krankenlausbis Krankenpflege |
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., Berl. 1884); M. Hirsch, Das Krankenversicherungsgesetz vor dem Reichstag (das. 1883); Gallus, Die Organisation der Krankenversicherung für Arbeiter (Leipz. 1883); L. v. Müller, Die Krankenversicherung der Arbeiter (2. Aufl., Nördl. 1884); Schmitz
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3% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0631,
Österreich (Kaisertum: Finanzen, Gesetzgebung, Heerwesen) |
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auf eine Gesamtmenge von 1,010,613, in der Bergfahrt auf ein Quantum von 1,282,039 metr. Ztr. In dem Zeitraum 1883 - 87 ergibt sich in der Thalfahrt auffallenderweise eine Verminderung um 628,587 metr. Ztr. oder 38,3 Proz., dagegen in der Bergfahrt
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Arbeitnehmerbis Arbeitsämter |
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819
Arbeitnehmer - Arbeitsämter
von Krankheit, der Betriebsunfälle und der Invalidität oder des Alters zu vermitteln und zum Teil auf eigene Kosten durchzuführen. Für die Krankenversicherung liegt ihnen die Pflicht ob, die von ihnen
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
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wurden.
Eine umfassendere und einheitliche Regelung wurde durch das Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883 erzielt. Dasselbe führte unter Beseitigung der Karenzzeit den allgemeinen Kassenzwang (Versicherungszwang
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Krähenbis Krankenzelt |
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498
Krähen - Krankenzelt.
Krähen, s. Rabe.
Krankenhaus, s. Gesundheitspflege, S. 356.
Krankenkassen. Die Mängel, welche bei der Durchführung des deutschen Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Bili-bili-Inselbis Bilk |
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Landwirtschaftsgesellschaft gewählt, wo er 8 Jahre lang Referent für Steuern, Eisenbahnen und
landwirtschaftlichen Unterricht war; 1878 war er als Rektor der Universität Lemberg Mitglied des Landtages; 1883 wurde er vom
Städtebezirk Stanislau in den Reichsrat gewählt
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0397,
Preußen (Verkehrswesen) |
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Arbeiter innerhalb des Gemeindebezirks eingerichtet. An Krankenkassen, welche nach dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 den Zwecken der Krankenversicherung dienten, bestanden (Ende 1892) 9447; dieselben hatten insgesamt 67048102 M. Einnahme, 63324787 M
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0140,
Sachsen, Königreich (Versicherungswesen. Verkehrswesen) |
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. Die Kapitalversicherung wird in S. von einigen 50 Gesellschaften, zum Teil in Verbindung mit Renten-, Unfall- oder Krankenversicherung betrieben. Etwa 40 derselben haben ihren Hauptsitz in Deutschland, 4 davon in S. selbst. Ausschließlich
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
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. und Krankenkassen, und zwar insbesondere freie Krankenkassen, als gleichbedeutend zu betrachten. Zu diesem Gesetz und den dasselbe abändernden und ergänzenden Gesetzen von 1883 und 1884 (vgl. hier über Krankenkassen) traten dann noch die Gesetze über
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0535,
von Hilfskonstruktionbis Hilfslehrer |
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. Im Deutschen Reich werden umfassende Erhebungen zur Statistik der H., resp. der auf dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 beruhenden Krankenversicherung der Arbeiter seit 1885 angestellt und jährlich in den "Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reichs
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0106,
Bayern (Medizinalwesen; Geschichte) |
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und abgegeben. Die infolge des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter errichteten Kassen betrugen 1886: 4276 bei einem Mitgliederbestand von 397,508. Die Jahresausgabe betrug 3,999 Mill. Mk. (30 Mk. auf einen Erkrankten) und waren
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0824,
Arbeitslosigkeitsversicherung |
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. 1883); Lassalle, Offenes Antwortschreiben an das Centralkomitee u. s. w. (Zür. 1863); ders., Arbeiterprogramm (1863); ders., Arbeiterlesebuch (Frankf. a. M. 1863); Alb. Lange, Die Arbeiterfrage (4. Aufl., Winterth. 1879); Knies, Geld und Kredit (2
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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für die Gerichtsvollzieher. Endlich sind 9) noch besonders hervorzuheben die großen und tief eingreifenden Socialgesetze über Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883, 28. Jan. 1885 und 10. April 1892, Unfallversicherung vom 6. Juli 1884, 15
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Lohgarbis Lohnklassen |
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account of Assam (2 Bde., Lond. 1880); ders., A statistical account of Bengal (20 Bde., 1875‒77); E. Riebeck, Die Hügelstämme von Chittagong (Berl. 1885); A. Bastian, Völkerstämme am Brahmaputra (ebd. 1883); E. Kuhn, Über Sprache und Herkunft
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0755,
Arbeiterwohnungen |
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(Unfallversicherung, ein großer Teil der Krankenversicherung). Vgl. auch Hilfskassen.
Ein Verzeichnis der wichtigsten Litteratur findet sich in Schmollers "Jahrbuch für Gesetzgebung und Verwaltung", Bd. 5, S. 278. Hier mögen hervorgehoben werden: Engel
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Deutsches Reichbis Deutsch-französischer Krieg von 1870/71 |
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erlassen. Wichtig sind ferner die verschiedenen Gesetze über das Urheberrecht und über den Markenschutz sowie das Patentgesetz. Neuerdings sind mit dem Gesetz vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung der Arbeiter und dem Unfallversicherungsgesetz
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1027,
Korrespondenzblatt zum achten Band |
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. 1884 Nachweisungen zur Statistik der auf dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 beruhenden Krankenversicherung der Arbeiter angeordnet, welche zuerst für das Kalenderjahr 1885 aufgestellt sind und jährlich fortgesetzt werden sollen. Zwei "vorläufige
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0156,
Krankenkassen (Statistisches) |
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11) veröffentlichten Statistik der auf dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 beruhenden Krankenversicherung bestanden im Deutschen Reich Ende 1885 im ganzen 18,776 K. mit 4,294,173 Mitgliedern (darunter 778,898 weibliche). Ihre Verteilung nach
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0491,
Österreich, Kaisertum (Jagd und Fischerei Bergbau, Industrie) |
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. 1859, welche die alten Zunftprivilegien abschaffte und im allgemeinen das Prinzip der Gewerbefreiheit zur Geltung brachte, hat seither 1883 und 1885 Modifikationen erfahren, indem die sogen. handwerksmäßigen Gewerbe an einen Befähigungsnachweis
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Krampfadernbis Krankenkassen |
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.
Krankenkassen. Der Entwurf einer Novelle zum deutschen Reichsgesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883, welcher im Reichsanzeiger bereits 9. Okt. 1890 veröffentlicht worden war, ist nach eingehender Beratung
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Gemeindevermögenbis Gemeindeversicherung |
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zurücktretenden Leistungen, soll nur
aushilfsweise zur Durchführung des Kranken-
versichcrungszwangs dienen, sofern und soweit or-
ganisierte Krankenkassen nicht errichtet werden; den
Schwerpunkt der gesetzlichen Krankenversicherung
sollen dagegen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Gewerbeordnungbis Gewerbeschulen |
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-
handlungen des Vereins zur Beförderung des Ge-
werbfleißes", 1882); Mitteilungen des k. k. techno-
logischen G. in Wien (Zeitschrift, seit 1883).
Gewerbeordnung nennt man im Deutschen
Reiche (früher auch in mehrern Einzelstaaten) nnd
in Asterreich
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0478,
Hygieine |
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der Gemeinde besondere Armenärzte bestellt, während den arbeitenden Klassen seit dem Erlaß des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 im Erkrankungsfalle zahlreiche Kassenärzte zur Verfügung stehen (s. Krankenversicherung). Ferner sorgt
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Krankenheberbis Krankenpflege |
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, Das neue akademische K. in Heidelberg (Münch. 1879); Degen, Das K. und die Kaserne der Zukunft (ebd. 1882); Reinike, Die klinischen Neubauten der Universität Bonn (Berl. 1883); Guttstadt, Krankenhauslexikon für das Königreich Preußen (ebd. 1885
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0731,
Schweiz (Finanzen. Heerwesen. Litteratur zur Geographie, Statistik u. s. w.) |
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729
Schweiz (Finanzen. Heerwesen. Litteratur zur Geographie, Statistik u. s. w.)
jetzt nicht erreicht worden, doch besteht seit 1883 ein eidgenössisches Obligationenrecht und seit 1892 ein eidgenössisches Bundesgesetz über Schuldbetreibung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Umbrabis Umlageverfahren |
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, nebst 3 Supplementen 1872‒78) gesammelt. – Vgl. Savelsberg, Umbrische Studien (Berl. 1873); Bücheler, Umbrica (Bonn 1883).
Umbrĭel, einer der Uranusmonde.
Umbrĭen (ital. Umbria), Landschaft im Königreich Italien, umfaßt die Provinz Perugia (s. d
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